Das Projektthema 2020
"Life of Refugees in Host Communities: Health, Education and Gender Equality"
Nach UNHCR-Angaben leben weltweit ca. 75% der Flüchtlinge nicht in offiziellen Camps, sondern in ländlichen oder urbanen Regionen in privaten Unterkünften oder selbst organisierten Siedlungen. Die Versorgungs- und Schutzsituation der Flüchtlinge gestaltet sich dadurch anders als in Camps. Für beteiligte Organisationen ist es schwieriger ihre Zielgruppe zu erreichen und Kommunen sind verstärkt gefragt, sich der schutzsuchenden Bevölkerungsgruppe anzunehmen und Wege zu finden, sowohl die Interessen und Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung und der Flüchtlinge zu berücksichtigen bzw. zu vereinbaren. Allerdings können eine konfliktbehaftete Auseinandersetzungen und ein fehlender Dialog zwischen Flüchtlingen und der Aufnahmegesellschaft/-gemeinschaft den – möglicherweise sowieso schon brüchigen – sozialen Zusammenhalt gefährden. Daher sind nachhaltige Handlungsstrategien auf wirtschaftlicher, politischer und sozialer Ebene erforderlich, um das Zusammenleben von einheimischen und migrierten Bevölkerungsgruppen so zu gestalten, dass es allseits akzeptiert wird.
Die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen bieten hierfür einen Rahmen, der für die Bearbeitung der Themen genutzt werden soll. Eine Auseinandersetzung mit den SDGs im Fluchtkontext wird auch deshalb angestrebt, um sich über die Bedeutung und Relevanz dieser globalen Vereinbarung zur nachhaltigen Entwicklung unserer Welt für eine profilierte Soziale Arbeit in diesem Handlungsfeld auszutauschen.
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die 2015 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde, stellt insbesondere die Stärkung und Unterstützung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, u.a. Flüchtlinge, Binnenvertriebene und MigrantInnen, in den Fokus. In Bezug auf Migration betont die Erklärung das Potential der MigrantInnen, einen positiven Beitrag für nachhaltige Entwicklung zu leisten; dass alle, ungeachtet ihres Status, eine humane Behandlung und die Anerkennung ihrer Menschenrechte verdienen; und dass die Resilienz der Aufnahmegesellschaften gestärkt werden soll.
Im Projektjahr 2020 soll das Leben der Flüchtlingsbevölkerung in den Aufnahme- bzw. Transitgesellschaften mit Blick auf drei spezifische Bereiche – Gesundheit, Bildung und Geschlechtergleichstellung – untersucht werden. Dafür werden – stets in ihrer Verbindung zu den bereits angesprochenen SDG 10 und 16 – speziell die SDGs 3 „Gesundheit & Wohlbefinden“, 4 „Hochwertige Bildung“ und 5 „Geschlechtergleichstellung“ analysiert und mit den entsprechenden Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit im Flüchtlingskontext verknüpft.
SDG 3 will ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern. Der Einbezug von Flüchtlingen hat zum einen deren prekäre Versorgungssituation zu berücksichtigen. Zum anderen können die für Flüchtlinge bereitgestellten internationalen Hilfsmaßnahmen aber gelegentlich auch zu einer Besserstellung gegenüber der Aufnahmegesellschaft oder aber zur Durchbrechung von sozialversicherungsrechtlichen Solidarsystemen führen. Insoweit soll die Situation in den Ländern analysiert und nachhaltige Leitlinien gefunden werden.
SDG 4 fordert die Gewährleistung inklusiver, gleichberechtigter und hochwertiger Bildung und die Förderung der Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle. Die Inklusion einer nennenswerten Zahl von Geflüchteten stellt die Aufnahmegesellschaft hier vor enorme Herausforderungen. Ohnehin meist bereits ausgelastete Kapazitäten werden durch die Hereinnahme der Geflüchteten zusätzlich strapaziert. Die grundsätzliche Forderung nach Inklusion steht die Notwendigkeit vorausgehender bedarfspezifischer Sonderförderung (sprachlich bzw. fachlich) gegenüber. Wie andere Inklusionsmaßnahmen auch, müssen die flüchtlingsbezogenen sich gegenüber der Annahme rechtfertigen, wegen des damit verbundenen Ressourcenverteilung aber auch der inhaltlichen Anpassungen das Bildungsniveau insgesamt zu senken. Das Projekt untersucht, wie der Libanon, Deutschland und Jordanien auf diese Herausforderung reagieren, und welche Position die Soziale Arbeit vertritt bzw. vertreten sollte.
SDG 5 will Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen. Der Prozess zur Erlangung von Gleichstellung wird durch Migration aus Sozialräumen mit unterschiedlichem Entwicklungsstand immer wieder hinterfragt und beeinflusst. Es bedarf einer neuen gesellschaftlichen Konsensfindung einschließlich vorausgehender Aushandlungsprozesse. Diese werden in Bezug auf die drei Programmländer einschließlich der Potentiale der Sozialen Arbeit zur nachhaltigen Intervention erforscht.
Dabei werden die Teilnehmenden folgende Aspekte bearbeiten:
- SDG 3 “Healthy Lives and Well-being” in the Refugee Context
- SDG 4 “Inclusive and Equitable Quality Education” in the Refugee Context
- SDG 5 “Gender Quality and Empower all Women and Girls” in the Refugee Context